Kirchlicher Jugendplan (KJP) der Erzdiözese Freiburg

 
Servicestelle Zuschüsse im Erzbischöflichen Seelsorgeamt 
Postfach 449, 79004 Freiburg.
 
Hier finden Sie weitere Informationen.

Auf einen ersten Blick:
Sondergenehmigungsantrag (formlos) für geschlossene Maßnahmen im Ausland (Ausnahmen beachten)
 
Bis spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme
 
  
Servicestelle Zuschüsse & Häuser - zuständig für Antragsstellende aus dem PLZ-Bereich ab 77000
Servicestelle Zuschüsse & Häuser - zuständig für Antragsstellende aus dem PLZ-Bereich bis 76999